Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma T&G Nuat GmbH, im Folgenden Firma genannt.

Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma schriftlich bestätigt werden. Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Angebote der Firma

Die Firma verkauft Massagedienstleistungen und Spaprodukte, hauptsächlich an Privatpersonen.

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, so fern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Maill gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunden Dienstleistungen oder Produkte, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Wünscht der Kunde eine Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt die Firma innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist die Firma während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht.

Haftung

Die Inanspruchnahme der Angebote der Firma, insbesondere gewünschte Dienstleistungen ausserhalb dem Angebot der Firma, erfolgen auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens der Firma oder ihres Personals wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden oder einer Krankheit ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Kunden.

Termine

Die Firma verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Firma liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde

  1.  auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er der Firma unverzüglich mitzuteilen.
  2. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.
  3. der Firma eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt die Firma bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Firma muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Die Firma liefert die Produkte in der bestellten Ausführung im Zeitpunkt der Lieferung. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz der Firma. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Die Mehrwertsteuer ist eingerechnet. Der Verkäufer trägt die Kosten für Messen, Wägen und Verpackung. Der Käufer übernimmt die Transportkosten sowie die Kosten für die Überprüfung der Ware. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung zu bezahlen. Bezahlt der Kunde per Kreditkarte oder wird ihm ein Kredit eingeräumt, wird der ganze Betrag 10 Tage nach der Lieferung belastet. Dienstleistungsaufwände sind direkt nach der Erbringung ohne Abzug fällig. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist die Firma berechtigt,

  1. Forderungen gegen den Besteller sofort zu stellen
  2. oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen
  3. und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden. Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist die Firma berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

Der Kunde darf mit Gegenansprüchen an die Firma verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftigen Gerichtsurteil vorliegt. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.

Gewährleistung

Die Firma verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Es verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. Bei Mängeln an den gelieferten Sachen, kann der Kunde nach OR Wandelung oder Minderung verlangen oder Waren derselben Gattung als Ersatz. Es gelten die Bestimmungen des OR.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die die Firma nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Wenn der Kunde die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte, ist der für die daraus entstehenden Schäden gegenüber der Firma, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

Rücknahme

Die Firma nimmt keine Rücknahmen an. Der Kunde übernimmt die Kosten für Transport und Entsorgung.

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Sitz der Firma. Die Firma darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen. Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.